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Neue Offensive zur thermischen Sanierung

Umweltminister Niki Berlakovich hat am 26. März 2009 gemeinsam mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner die Eckdaten der Förderung der Thermischen Sanierung durch den Bund präsentiert.

Wie im Konjunkturpaket II vereinbart, erhalten dabei der private Wohnbau und die Unternehmen jeweils 50 Millionen Euro an nicht-rückzahlbaren Zuschüssen für die Dämmung der Außenhülle eines Gebäudes sowie den Tausch von Heizkesseln und Fenstern. Mit 100 Millionen an Zuschüssen werden 650 Millionen Euro zusätzliche Investitionen initiert. Das sind viele neue Aufträge für Baufirmen und Handwerker in ganz Österreich. Damit werden 7000 Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Die im 2. Konjunkturpaket vereinbarten 100 Millionen Euro für die thermische Sanierung von privaten Haushalten und betrieblichen Gebäuden bewirken eine CO2  -Einsparungen in der Höhe von insgesamt rund 5,3 Millionen Tonnen CO2.   Außerdem können dadurch 800 Millionen Liter Öl eingespart und somit wesentlich zur Energieunabhängigkeit und Versorgungssicherheit Österreichs beigetragen werden.
 
Private und Unternehmen können ab 14. April 2009 um Zuschüsse ansuchen. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Unterstützt werden unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Speziell für Unternehmen wird der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes sowie Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes gefördert. Zusätzlich sind für Unternehmen in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen auf effiziente Energienutzung wie die Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch eine Biomasse-Einzelanlagen, der Einbau thermischer Solaranlagen, der Anschluss an Fernwärme, der Einbau von Wärmepumpen und die Nutzung moderner Technologien wie Kraft-Wärme Kopplung förderfähig.
 
Bei privaten Wohnbauten, die die geforderten Standards im Wärmeschutz bereits erfüllen, werden auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte, ein Einbau von Wärmepumpen und der Umstieg auf bestimmte Erdgasbrennwertkessel unterstützt. Der Tausch von Fenstern oder der Heizung, oder die Wärmedämmung sind zwar kurzfristig mit Kosten verbunden, das sind aber Investitionen, die sich langfristig rechnen. Wer sein Haus gut dämmt und neue Fenster einbaut, kann seine Heizkosten um die Hälfte reduzieren.  
 
Die Förderung dieser Maßnahmen kann je nach Energieeinsparungseffekt bei Betrieben bis zu 40 Prozent der Investitionskosten betragen, im Wohnbau ist eine Unterstützung von 20 Prozent bzw. maximal 5000 Euro vorgesehen. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden beträgt die maximale Förderhöhe 2500 Euro.
 
Die Förderungsansuchen von Unternehmen können analog der bisherigen Umweltförderungsabwicklung direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingebracht werden. Private Förderungswerber können ihre Anträge auf Zuschuss bei allen Bankfilialen und Bausparkassen stellen.
 
Weitere Informationen unter www.public-consulting.at
 
Pressemitteilung des Lebensministeriums, 30.03.2009

31.03.2009