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Bike & Business
Foto: BMLFUW

Bike & Business

Auf das Fahrrad auch im Berufsleben nicht verzichten: das Dienstfahrrad!

Drei Arten des Dienstfahrrades sind verbreitet:

Das Dienstfahrrad für einen Nutzer
 
Das Dienstfahrrad wird (analog zum Dienstwagen) nur einer Person überlassen (1 Fahrrad = 1 Nutzer).
Der Dienstgeber stellt einzelnen Dienstnehmern zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstfahrrad zur Verfügung, dieses Dienstfahrrad darf von den Dienstnehmern auch für Privatfahrten verwendet werden.

Dazu gibt es folgenden Vorschlag einer Dienstfahrradordnung ADienstfahrradordnung A (DF Ornung A), die noch an die individuellen Rahmenbedingungen des Betriebs angepasst werden muss.
 
Das Dienstfahrrad für viele Nutzer
 
Das Dienstfahrrad wird am Firmenstandort kurz für den Dienstweg ausgeborgt (1 Fahrrad = viele Nutzer).
Der Dienstgeber stellt den Dienstnehmern zur Ausübung ihrer Tätigkeit Dienstfahrräder zur Verfügung, die für Dienstfahrten kurz ausgeborgt und dann wieder zurückgebracht werden.
Hier gibt es folgenden Vorschlag einer Dienstfahrradordnung BDienstfahrradordnung B (DF Ordnung B), die noch an den Betrieb angepasst werden muss.

Das private Rad als Dienstfahrrad
 
Bei einem nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrrad (überwiegend private Nutzung) muss das Kilometergeld herangezogen werden, wenn das Fahrrad zum Betriebsvermögen gehört (überwiegend betriebliche Nutzung) werden die tatsächlichen Kosten (abzüglich eines möglichen Privatanteils) herangezogen.

‪Prinzipiell fallen Sportgeräte (z.B. ein Mountainbike) unter das Abzugsverbot (sowohl private als berufliche Nutzung möglich), der Nachweis das dem nicht so ist, ist vom Steuerpflichtigen zu erbringen (Fahrtenbuch, zusätzliches privates Fahrrad,...).

Amtliches Kilometergeld für Dienstreisen mit dem Fahrrad: HELP.gv.at - Kilometergeld

Fahrtenbuch
 
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dient ein Fahrtenbuch als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer. Als formale Voraussetzung muss ein Fahrtenbuch fortlaufend und übersichtlich geführt sein und
  • Datum
  • Ausgangs- und Zielpunkt
  • Zweck der beruflichen Fahrt
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat
  • Kilometerstand am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt
  • und Zeit (für eine allfällige Abrechnung von Diäten)
jeder einzelnen Fahrt angeben.
 
Mehr Information unter: WKO.at - Das Fahrtenbuch, HELP.gv.at - Fahrtenbuch
 
Weiterführende Informationen auf help.gv.at: Steuerliche Hinweise für Arbeitnehmer und Unternehmer
 

04.04.2011