Bund/Länder
Welche Maßnahmen setzen der Bund und die Bundesländer zur Förderung des Fahrradverkehrs?
Die institutionelle Kompetenz für die Angelegenheiten des Radverkehrs liegt im Wesentlichen bei den Gemeinden als unmittelbar zuständige Maßnahmenträger.Dem Bund kommen dzt. nur im Rahmen der Straßenverkehrsordnung direkte Kompetenzen im Radverkehr zu. Allerdings steht der Radverkehr und Maßnahmen zu dessen Förderung in Wechselwirkung mit wichtigen Interessen des Bundes (Klimaschutz, Gesundheit, Verkehrssicherheit, Luftreinhaltung, Lärm, ...).
| Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft |
| Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
Bundesländer
Die Länder sind (freiwillige) Koordinations- und Förderstellen, welche auch im Rahmen regionaler Zusammenschlüsse (z.B. Tourismus) sowie Maßnahmenabstimmung (z.B. öffentlicher Verkehr) vom Radverkehr profitieren und dafür auch Unterstützung gewähren.
- Burgenland
- Kärnten, Stadt Klagenfurt
- Niederösterreich
- Oberösterreich, Stadt Linz
- Salzburg, Stadt Salzburg
- Steiermark, Stadt Graz
- Tirol, Stadt Innsbruck
- Vorarlberg
- Wien
27.01.2009


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