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Bund/Länder

Welche Maßnahmen setzen der Bund und die Bundesländer zur Förderung des Fahrradverkehrs?

Die institutionelle Kompetenz für die Angelegenheiten des Radverkehrs liegt im Wesentlichen bei den Gemeinden als unmittelbar zuständige Maßnahmenträger.

Dem Bund kommen dzt. nur im Rahmen der Straßenverkehrsordnung direkte Kompetenzen im Radverkehr zu. Allerdings steht der Radverkehr und Maßnahmen zu dessen Förderung in Wechselwirkung mit wichtigen Interessen des Bundes (Klimaschutz, Gesundheit, Verkehrssicherheit, Luftreinhaltung, Lärm, ...).

 
 
 
 
 
 
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 
Das Lebensministerium hat mit der Erarbeitung des Masterplan Radfahrens eine umfassende Strategie zur Förderung des Radverkehrs in Österreich vorgelegt und einen Leitfaden zur Förderung von Maßnahmen entwickelt.

 
 
 

 
 
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
 
Das Verkehrsministerium hat zahlreiche Forschungsarbeiten zum Thema Radverkehr publiziert.

 
Bundesländer
 
Die Länder sind (freiwillige) Koordinations- und Förderstellen, welche auch im Rahmen regionaler Zusammenschlüsse (z.B. Tourismus) sowie Maßnahmenabstimmung (z.B. öffentlicher Verkehr) vom Radverkehr profitieren und dafür auch Unterstützung gewähren.

27.01.2009