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Wappen Land Salzburg
 

Land Salzburg

Radverkehr Land Salzburg

Radverkehrskonzepte
 
Landesmobilitätskonzept 2006-2015 als verkehrspolitischer Rahmen
  • Beschluss der Landesregierung vom August 2006
  • Ziel: bis 2015 Errichtung von 140 km zusätzlicher Radwege (ohne Stadt Salzburg). Das
    ergibt im Endausbau 760 km Radwegenetz. Die Radwege sollen als eigenständige Verkehrsanlagen
    an stark belasteten Straßen dienen.
  • Konkrete Maßnahmen: Referat Verkehrsplanung und Öffentlicher Verkehr koordiniert
    Landesradverkehrsnetz per landesweitem, zweistufigem Investitionsprogramm.
  • Investitionen/Finanzierung: 2006-2015 rd. € 43 Mio. (Land Gemeinden)
    1991-2005 rd. € 51 Mio. (Bund, Land u. Gemeinden)
Radverkehrsnetz
 
Gemäß Landesmobilitätskonzept unterhält das Land Salzburg ein Landesradverkehrsnetz
und baut es aus. Derzeit umfasst es rd. 630km, davon 330 km geförderte Radwege.

Finanzielle Situation
  • ca. 4,5 Mio. € pro Jahr (Land u. Gemeinden)
  • Investitionsprogramm bis 2015 rd. € 43 Mio. (Land u. Gemeinden)
  • Förderungsschlüssel:
    Bestandteil der Landesstrasse: Freiland 100% Land, Ortsgebiet 2/3 Land, 1/3 Gemeinde
    Parallelweg
    : 2/3 Land, 1/3 Gemeinde
Kampagnen/Koordination/Wegweisung
  • Im Rahmen der Kampagne Verkehrssicherheitsprogramm Salzburg 2005-2008 ("Gib 8!") erfolgte
    das Sicherheitsaudit des Landesradverkehrsnetzes. Dabei erfolgte von 2005 bis 2008
    eine Fahrradbereisung des Netzes durch verkehrstechnische Amtssachverständige des
    Landes. Alle sicherheitsrelevanten Mängel (Fahrbahn, Beschilderung, Markierungen usw.)
    samt Sanierungsvorschlägen wurden den zuständigen Behörden und Straßenerhaltern zugeleitet.
    Der Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen ist für 2010 zu erwarten.
  • Für die Koordination von Erhalt und Ausbau des Landesradverkehrsnetzes ist seit 1992 ein
    eigener Radwegekoordinator beim Land – im Referat 6/24 – Verkehrsplanung und Öffentlicher
    Verkehr beauftragt.
  • Die einheitliche Wegweisung übernimmt die Salzburger Land Tourismus Ges.m.b.H im
    Einvernehmen mit dem Landes– Radwegekoordinator.
Rechtlicher Rahmen/Richtlinien
  • Verkehrsrecht: In Ergänzung zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Straßenverkehrsordnung, Bodenmarkierungsverordnung, Straßenverkehrszeichenverordnung)
    dient die "Salzburger Richtlinie zur Beschilderung und Markierung von Radwegeanlagen".
  • Richtlinien: Die "Salzburger Richtlinie zur Beschilderung und Markierung von Radwegeanlagen"
    ergänzt die ansonsten zur Anwendung kommenden österreichischen Richtlinien
    und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS).
  • Baurecht: Das Salzburger Bautechnikgesetz 1976 schreibt geeignete Abstellplätze bzw. Abstellgelegenheiten für Fahrräder (2 pro Wohnung bzw. eine dafür geeignete überdachte
    Abstellgelegenheit in Freien) für Bauten mit mehr als 5 Wohnungen vor (§ 25 Abs. 1).
  • Raumordnungsrecht: Das Salzburger Raumordnungsgesetz 1998 sieht die Aufschließung
    von Gemeindegebieten unter besonderer Beachtung des Radverkehrs vor (§13). Konkrete
    Berücksichtigung findet dies bei den Räumlichen Entwicklungskonzepten der Gemeinden.
Quelle: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6: Landesbaudirektion, Fachabteilung 6/2: Verkehrsinfrastruktur, 2008

17.09.2008