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Förderungsprogramme

Im Rahmen des klima:aktiv mobil Programms können Förderungen über zwei verschiedene Förderungsprogramme, die klima:aktiv mobil Förderung und die betriebliche Umweltförderung im Inland (UFI) abgewickelt werden. 

Die folgenden Kurzinformationen dazu geben einen Überblick wer förderfähig ist, wie hoch die Förderung erfolgen kann und welche Unterlagen erforderlich sind. Die jeweiligen Infoblätter (pdf) sind am Ende dieser Seite zu finden. 

  • Sonderförderung E-Ladestationen
Vom 01. Sept. 2010 bis zum 31. Aug. 2011 werden max. 1.000 E-Ladestationen gefördert, an denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge bezogen werden kann. Pro Förderwerber können max. 50 E-Ladestationen gefördert werden und der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.

Förderungswerber: Natürliche und juristische Personen
 
online Antrag und weitere Details sowie das Informationsblatt entnehmen Sie bitte HIER

  • Klimafreundlich elektrisch unterwegs
Zur besseren Unterstützung dieser positiven Entwicklung bietet das Lebensministerium Betrieben, Gemeinden und Verbänden auch künftig attraktive Förderungsmöglichkeiten für die Umstellung von Fuhrparks auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Ein Förderschwerpunkt für Flottenumstellungen mit bis zu 10 Fahrzeugen und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
 
Förderungswerber: Natürliche und juristische Personen
 
Details sowie das Informationsblatt entnehmen Sie bitte hier. (Anträge können online getellt werden)
  • Sonderaktion E-Räder
Die Förderung beträgt pro Elektrofahrrad pauschal € 200,- bzw. € 400,- bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom. Die Förderung kann für Betriebe maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten bzw. für Gebietskörperschaften maximal 50% der umweltrelevanten Investitionskosten betragen

Förderungswerber: Natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeit
 
Details sowie das Informationsblatt entnehmen Sie bitte hier. (Anträge können online getellt werden)

  • Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus 
Im Tourismus- und Freizeitverkehr ist der Anteil des PKW- und Flugverkehrs besonders hoch, deshalb sollen Initiativen und Projekte für umweltfreundliche, nachhaltige und sanfte Mobilität forciert werden.
Förderweber: Natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeit
 
Details sowie das Informationsblatt entnehmen Sie bitte hier.
 
  • Mobilitätsmanagement im Radverkehr
Das klima:aktiv mobil Programm mit dem Förderungsschwerpunkt "Radfahren" als Beitrag zur Umsetzung des Masterplanes Radfahren bildet einen wichtigen Anreiz zur Umsetzung von Maßnahmen zur Forcierung des Radverkehrs.
 
Förderwerber: Natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeit
 
Details sowie das Informationsblatt entnehmen Sie bitte hier.
 
  • Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen
Das klima:aktiv mobil Programm mit dem Förderungsschwerpunkt "Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen" hat sich die Reduktion der Kohlendioxid- , Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen durch eine breite Implementierung von Verkehrsmaßnahmen zum Ziel gesetzt.
 
Förderwerber: Gemeinden, Städte, Regionalverbände sowie Verkehrsverbünde
 
Details sowie das Informationsblatt entnehmen Sie bitte hier.

 
  • Mobilitätsmanagement in Betrieben
Das klima:aktiv mobil Programm mit dem Förderungsschwerpunkt "Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen" hat sich die Reduktion der Kohlendioxid- , Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen aus dem betrieblichen Verkehr durch eine breite Implementierung von betrieblichen Verkehrsmaßnahmen zum Ziel gesetzt.
 
Förderwerber: Natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeit
 
Details sowie das Informationsblatt entnehmen Sie bitte hier


 
Betriebliche Umweltförderung im Inland (UFI) - Betriebliche Verkehrsmaßnahmen
 
Förderungsgegenstand sind Maßnahmen, die z.B. CO2-relevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks sowie betriebliche Investitionsmaßnahmen zur Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs
 
Förderweber: Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind
 
Förderhöhe: bis zu 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten
 
Details sowie das Informationsblatt entnehmen Sie bitte hier.
 
 

14.01.2011