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Einspeisetarife

Der Einspeisetarif ermöglicht dem Erzeuger von Ökostrom eine gesicherte Abnahme zu einem gesicherten Preis über einen festgelegten Zeitraum.

Durch das Inkrafttreten des Ökostromgesetzes 2002 gibt es nicht nur ein einheitliches Gesetz für Ökostrom sondern auch eine einheitliche Tarifregelung für die Stromproduktion aus Erneuerbarer Energie.
Da die dafür in Frage kommenden Energieträger unterschiedliche Gestehungskosten haben sind laut Gesetz auch die Tarife unterschiedlich, dem Primärenergieträger angepasst gestaltet.
Durchgeführt wurde dies in der Einspeiseverordnung des Wirtschaftsministeriums.
 
Die Tarife gelten dabei für Anlagen, welche alle für die Errichtung notwendigen Genehmigungen nach dem 31.12.2002 und bis 31.12.2004 erwirkt haben. Weiters muss die Anlage als Ökostromanlage anerkannt werden und vor dem 30.06.2006 in Betrieb gehen.
Die Tarife gelten für einen Zeitraum von 13 Jahren ab Inbetriebnahme der Ökostromanlage.
Am 12. August 2005 wurde durch Verordnung des Wirtschaftsministers die Inbetriebnahmefrist u. a. für Biogasanlagen bis Ende 2007 verlängert. Damit kann sichergestellt werden dass alle bis Ende 2004 genehmigten Projekte ohne Zeitdruck realisiert werden können. Seit Anfang 2005 besteht keine Einspeisetarifregelung für neu zur Genehmigung eingereichte Projekte.

22.11.2005