Förderungsgegenstand
Was wird gefördert? Hier erfahren Sie mehr.
- CO2-relevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks
- Betriebliche Investitionsmaßnahmen zur Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs
- Mobilitätsdienstleistungen, Verkehrsinformations- und Logistiksysteme
- Mobilitäts- und Verkehrskonzepte sowie Beratung, sofern sich die zur Förderung eingereichte Maßnahme aus diesen herleiten lässt, max. jedoch im Ausmaß von 50 % der Förderungsbasis
Nebenkosten (Software etc.) max. jedoch im Ausmaß von 20 % der Förderungsbasis
05.03.2010


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