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Förderungsgegenstand

Was wird gefördert? Hier erfahren Sie mehr.

  • CO2-relevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks
  • Betriebliche Investitionsmaßnahmen zur Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs
  • Mobilitätsdienstleistungen, Verkehrsinformations- und Logistiksysteme
  • Mobilitäts- und Verkehrskonzepte sowie Beratung, sofern sich die zur Förderung eingereichte Maßnahme aus diesen herleiten lässt, max. jedoch im Ausmaß von 50 % der Förderungsbasis
    Nebenkosten (Software etc.) max. jedoch im Ausmaß von 20 % der Förderungsbasis

05.03.2010