Zielgruppe
Die Zielgruppe kommt aus sehr unterschiedlichen Bereichen. Welche dies sind, erfahren Sie hier.
Zielgruppe:Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf GewO beschränkt);
Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
Energieversorgungs- und Verkehrsunternehmen ;
Großveranstalter
Hinweis:
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12.01.2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „de-minimis“-Beihilfen sind die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur sowie der Verkehrsbereich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Verkehrsbetriebe können daher keine „de-minimis“- Beihilfe erhalten.
10.11.2005


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