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Förderungen

Energieeffizienzmaßnahmen werden in Österreich umfassend gefördert, wobei zwischen Beratungsförderung, Umsetzungsförderung und Investitionsförderung zu unterscheiden ist.
 

Begriffserklärungen:

BERATUNGSFÖRDERUNG Förderung für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zur Feststellung von Verbräuchen und Einsparmaßnahmen.

UMSETZUNGSFÖRDERUNG Förderung für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für die Umsetzung einer Maßnahme.

INVESTITIONSFÖRDERUNG Förderung der Investitionen zur Umsetzung einer Maßnahme.

ZUSATZFÖRDERUNG Förderung der Investitionen zur Umsetzung einer Maßnahme, die zusätzlich zur Investitionsförderung in Anspruch genommen werden kann.
 
Einen umfassenden Überblick über die einzelnen derzeit bestehenden Fördermöglichkeiten für die Energieeffizienzmaßnahmen finden Sie im Leitfaden "Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz" ab Seite 11:

LeitfadenLeitfaden, (4515,98 kB)
 

16.12.2009