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FAQ - Frequently asked questions

 
Ist eine PHPP 2007 Berechnung zwingend notwendig?
Antwort: eine PHPP 2007 Berechnung ist anzustreben; sollte eine ältere Version zur Berechnung verwendet worden sein, dann ist unbedingt anzugeben, welche!

Wenn man im Export einreicht, muss man dann die EKZ Angaben auf OIB umrechnen?
Antwort: Nein, aber es muss angegeben werden, nach welcher Richtlinie die berechnete Kennzahl erstellt wurde.

Müsste die nach der OIB RL 6 gerechnete Kennzahl für den Heizwärmebedarf bei Dienstleistungsgebäuden nicht eigentlich HWB * heißen?
Antwort: Ja, Entschuldigung, hier ist ein Sternchen verloren gegangen.
 
Muss das Projekt bis zum 4.12.2009 in der Einreichstelle eingelangt sein, oder gilt das Datum des Poststempels?
Antwort: Für diejenigen, die das Projekt persönlich abgeben wollen gilt: Die Unterlagen müssen bis spätestens 4.12.2009 -  13.00 Uhr in der Einreichstelle angelangt sein. Für diejenigen, welche die Einreichunterlagen per Post schicken, gilt das Datum des Postempels (4.12.2009).
 
Sollen die DIN A1 Blätter gerollt oder aufkaschiert werden?
Antwort: Prinzipiell haben Sie freie Wahl. Transporttechnisch wäre es aber besser, die Blätter zu rollen, da die Einreichunterlagen verschiedenste Begutachtungsposten durchlaufen werden…

Wenn man ein Projekt nach PHPP gerechnet hat, muss man dann den Energieausweis noch zusätzlich mitschicken?
Antwort: Nein, im Falle einer PHPP Berechnung ist nur diese zwingend beizulegen.
 
Im Einreichformular für Sanierung, Seite 9 , wird der „Heizenergiebedarf gemessen“ abgefragt; Das kann ich doch nicht messen?
Antwort: laut den „Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ und zum OIB-Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ Ausgabe: April 2007“

„Ist der HEB wie folgt definiert: Anforderungen an den Heizenergiebedarf (HEB), also jenen Teil des Endenergieeinsatzes, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist;“

Und weiter:
„Anforderungen an den gesamten Endenergiebedarf (EEB), der neben dem Heizenergiebedarf auch noch den Energiebedarf für mechanische Belüftung und Kühlung sowie für die Beleuchtung umfasst;“ da beim Wohngebäude der Bedarf für mechanische Belüftung und Kühlung gleich Null zu sein hat, (wobei die Beleuchtung offenbar untern Tisch fallen gelassen wird) gilt:

„Der Endenergiebedarf für Wohngebäude entspricht dem Heizenergiebedarf und somit jener Energiemenge, die unter Berücksichtigung der Verluste des Heizungs- und Warmwassersystems zur Deckung des HWB benötigt wird.“

→ Der Endenergiebedarf für Wohngebäude (= Heizenergiebedarf lt. Definition) kann gemessen werden!
→ Bei Dienstleistungsgebäuden sind unter diesem Punkt bitte die Werte für Wärme- und Strombedarf (auf den jeweiligen Jahresabrechnungen ersichtlich) eintragen, und eine Kopie der Jahresabrechnungen mitschicken!

Bezieht sich die Frage nach der CO2 Einsparung im Einreichformular für Sanierung auf die HWB reduktion oder die HEB (Heizenergiebedarfs-)reduktion?
Antwort: Auf die Heizenergiebedarfsreduktion; Bitte nicht nur das Ergebnis (die Tonnen pro Jahr) dazuschreiben sondern auch die Berechnungen (bzw. die Umrechnungen) beilegen!

Beim Einreichformular für Sanierung, Seite 9, fehlt das graue Feld beim Punkt Solaranlagen, Deckungsgrad!
Antwort: das ist richtig, das ist ein Fehler; bitte schreiben Sie den Deckungsgrad in diesem Fall zum Punkt Sonstiges dazu. 
 
Ist beim Gesamtprimärenergiebedarf der Haushaltsstrom dabei?
Antwort: lt. PHPP nach Feist ist er dabei, erlaubter Grenzwert liegt bei 120 kWh/m2a, beim klima:aktiv Passivhauskatalog Punkt: B1.1b ist der Haushaltsstrom nicht dabei, dafür liegt aber auch der Grenzwert bei 65 kWh/m2 WNF und Jahr. bzw. beim klima:aktiv Passivhaus Wohngebäude Sanierungen Punkt B2.1b
Liegt der Grenzwert bei 90 kWh/m2 WNF und Jahr.
 
Bei Kategorie Export: oft gibt es andere Richtlinien als in Österreich, bzw. es war kein Energieausweis erforderlich. Muss man dann extra einen Energieausweis berechnen lassen?
Antwort: Bitte so genau als möglich die Umstände erläutern, angeben nach welchen Richtlinien gerechnet wurde, und die gemachten Berechnungen soweit als möglich den Einreichunterlagen beilegen.
 
Darf auch ein unbefugter Architekt einreichen?
Antwort: Ja. Um den Staatspreis können sich die ErrichterInnen (BauherrInnen, BauträgerInnen, DeveloperInnen), BetreiberInnen sowie die verantwortlichen ArchitektInnen und energietechnischen PlanerInnen/KonsulentInnen des jeweils eingereichten Bauwerkes in gegenseitiger Absprache bewerben
 
Muß das PHPP auf die WNF bezogen werden, bzw. bei den Dienstleistungsgebäuden äquivalent auf die NF? Beim  PHPP lt. Feist wird auf die Energiebezugsfläche bezogen.
Antwort: es muß auf WNF bezogen werden, aber es kann in einer zweiten Zeile der auf die Energiebezugsfläche bezogene Wert angegeben werden.
 
Soll die PV Fläche auf beheizte BGF oder auf BGF gesamt bezogen werden?
Antwort: die PV Fläche soll auf die beheizte BGF bezogen werden. 

22.12.2009