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Energieausweis

Weiterbildung  zur Ausstellung von Energieausweisen ist  auf Grund der Komplexität  bis hin zu Haftungsfragen sehr zu empfehlen, obwohl sie nicht verpflichtend ist. Kurse bieten eine Vielzahl von Bildungsanbietern an. Nutzen Sie dazu die Energieausweis-Kurssuche bzw. die allgemeine Kurssuche.


Das Wichtigste in Kürze:

Ein Bundesgesetz regelt die Frage, in welchem Fall ein Energieausweis auszustellen ist: Energieausweisvorlage-GesetzBGBl. 137/2006

Die Bundesländer nehmen in den jeweiligen Bauordnungen Bezug auf die technischen Richtlinien (OIB Richtlinie 6) und definieren damit die Anforderungen. Sie sind auch für die Frage der Ausstellungsbefugnis zuständig.

Die Berechnungsmethoden für Energiekennzahlen sind im
Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden dokumentiert und sind in entsprechenden ÖNORMEN (B 8110, H 5050 u.a.) implementiert.

Berechnungsprogramme bieten mehrere Anbieter, vielfach auch funktionsfähige Demoversionen, das OIB – Österreichisches Institut für Bautechnik stellt auf www.oib.or.at unter Veröffentlichungen sowohl die aktuellen OIB Richtlinien als auch Berechnungsprogramme (Excel) kostenlos zur Verfügung.

Wer ist berechtigt, Energieausweise auszustellen? Ausstellung von Energieausweisen durch Unternehmer (Seite 2, Stand: Juli 2008, Information des BMWA)

Informationen und Erklärungen zum Energieausweis-Formular bieten alle Bundesländer, hier exemplarisch aus Vorarlberg: www.eawz.at 


Für die Deklaration von klima:aktiv Gebäuden sind Kennwerte aus dem Energieausweis erforderlich. Je besser die Werte, desto mehr Punkte. Im Sinne der Optimierung der Gesamtenergieeffizienz sind neben dem Heizwärmebedarf bei klima:aktiv Gebäuden u.a. auch die Primärenergie sowie die CO2 Emissionen Kriterien. klima:aktiv bietet zu diesen Themen Weiterbildungen mit verschiedenen Bildungspartnern an. > mehr

 
 
 
 
 
 

18.04.2011