Energiearten
Energie in Gruppen einzuteilen ist notwendig, da nur so eine wirkliche Einschätzung der Effizienz von Umwandlungsprozessen gegeben ist. So bezahlt der Verbraucher die Endenergie (siehe unten), aber eigentlich finanziert er die gesamte Bereitstellungskette davor. Es ist daher auch im Interesse des Verbrauchers, wie effektiv die Umwandlungsprozesse in den vorgeschalteten Abläufen gestaltet sind, da sie sich letztendlich auf seinen Geldbeutel auswirken. Auch bei Haushaltsgeräten ist es entscheidend, wieviel (End-)Energie sie zur Bereitstellung der vom Verbraucher benötigten (Nutz-)Energie selber verbrauchen.Primärenergie
Unter "Primärenergie" versteht man Energie in ihrem Ursprung. Diese ist technisch noch nicht aufbereitet.
Beispiele: Rohöl, Kohle, Uran, Solarstrahlung, Wind
Sekundärenergie
wird aus Primärenergie "hergestellt", indem eine technische Umwandlung vorgenommen wird. Hierbei kommt es auch zu Umwandlungs- und Verteilungsverlusten. Sekundärenergie ist die nach der Umwandlung der Primärenergieträger in sog. Nutzenergieträger verbleibende Energieform.
Beispiele:Steinkohlebriketts, Benzin, Heizöl, Rapsöl, elektrische Energie.
Endenergie
Die Energie in der Form, wie sie dem Endverbraucher zugeführt wird, wird als "Endenergie" bezeichnet. Durch den Transport zum Verbraucher entstehen weitere Verluste. Endenergie entsteht aus Primär- oder Sekundärenergie und steht nun für die Umwandlung in Nutzenergie zu Verfügung.
Beispiele: Erdgas, Heizöl oder Rapsöl im Öltank, Kraftstoffe, Elektrizität, Fernwärme an der Hausübergabestation, elektrische Energie vor dem Stromzähler und Holzhackschnitzel an der Feuerungsanlage.
Nutzenergie ist die Energie, wie sie vom Endverbraucher genutzt werden kann. Es ist die Energie, wie sie nach der letzten Umwandlung, in den Geräten der Verbraucher zur Verfügung steht. Sie wird aus der Endenergie gewonnen. Es entstehen Verluste z.B. infolge der Wärmeabgabe einer Glühbirne für die Erzeugung von Licht.
Beispiele: Licht zur Beleuchtung, Wärme zur Heizung
Energiedienstleistung ist die ausschließliche Lieferung einer Dienstleistung zu verstehen wie z.B. Wärme oder Licht anstelle der heute überwiegend üblichen Lieferung der Energieträger wie Erdgas oder Strom durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU).
24.04.2007


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